Verwaltungsgerichtshof 92/14/0125

92/14/0125Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von je 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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