Verwaltungsgerichtshof 92/14/0083

92/14/0083Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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