Verwaltungsgerichtshof 92/14/0048

92/14/0048Verwaltungsgerichtshof06.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von zusammen S 23.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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