Verwaltungsgerichtshof 92/14/0032

92/14/0032Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.