Verwaltungsgerichtshof 92/14/0029

92/14/0029Verwaltungsgerichtshof08.09.1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Masseverwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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