Verwaltungsgerichtshof 92/14/0021

92/14/0021Verwaltungsgerichtshof03.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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