Verwaltungsgerichtshof 92/13/0266

92/13/0266Verwaltungsgerichtshof21.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.1993

Spruch

1. Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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