Verwaltungsgerichtshof 92/13/0210

92/13/0210Verwaltungsgerichtshof10.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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