Verwaltungsgerichtshof 92/13/0200

92/13/0200Verwaltungsgerichtshof30.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 12.740 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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