Verwaltungsgerichtshof 92/13/0175

92/13/0175Verwaltungsgerichtshof27.07.1994

Regest

Arbeitszimmer Behördenorganisation Kraftfahrzeugkosten (Privatanteil) Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1992130175.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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