Verwaltungsgerichtshof 92/13/0173

92/13/0173Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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