Verwaltungsgerichtshof 92/13/0139

92/13/0139Verwaltungsgerichtshof03.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 13.040,-- S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.