Verwaltungsgerichtshof 92/13/0136

92/13/0136Verwaltungsgerichtshof04.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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