Verwaltungsgerichtshof 92/13/0106

92/13/0106Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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