Verwaltungsgerichtshof 92/13/0096

92/13/0096Verwaltungsgerichtshof11.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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