Verwaltungsgerichtshof 92/13/0092

92/13/0092Verwaltungsgerichtshof18.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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