Verwaltungsgerichtshof 92/13/0089

92/13/0089Verwaltungsgerichtshof11.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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