Verwaltungsgerichtshof 92/13/0082

92/13/0082Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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