Verwaltungsgerichtshof 92/13/0056

92/13/0056Verwaltungsgerichtshof21.07.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gewinnerzielungsabsicht Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Nachhaltige Tätigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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