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92/13/0056•Verwaltungsgerichtshof 92/13/0056
92/13/0056Verwaltungsgerichtshof21.07.1993
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gewinnerzielungsabsicht Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Nachhaltige Tätigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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