Verwaltungsgerichtshof 92/13/0037

92/13/0037Verwaltungsgerichtshof20.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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