Verwaltungsgerichtshof 92/13/0032

92/13/0032Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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