Verwaltungsgerichtshof 92/13/0018

92/13/0018Verwaltungsgerichtshof30.05.1995

Regest

Begründung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Jahres 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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