Verwaltungsgerichtshof 92/13/0011

92/13/0011Verwaltungsgerichtshof27.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/13/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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