Verwaltungsgerichtshof 92/12/0265

92/12/0265Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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