Verwaltungsgerichtshof 92/12/0262

92/12/0262Verwaltungsgerichtshof28.09.1993

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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