Verwaltungsgerichtshof 92/12/0237

92/12/0237Verwaltungsgerichtshof02.12.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Vermögensrechtliche Ansprüche nach B-VG Art137

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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