Verwaltungsgerichtshof 92/12/0215

92/12/0215Verwaltungsgerichtshof28.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen

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