Verwaltungsgerichtshof 92/12/0212

92/12/0212Verwaltungsgerichtshof08.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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