Verwaltungsgerichtshof 92/12/0173

92/12/0173Verwaltungsgerichtshof23.06.1993

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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