Verwaltungsgerichtshof 92/12/0135

92/12/0135Verwaltungsgerichtshof28.09.1993

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Rahmen der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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