Verwaltungsgerichtshof 92/12/0130

92/12/0130Verwaltungsgerichtshof24.11.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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