Verwaltungsgerichtshof 92/12/0107

92/12/0107Verwaltungsgerichtshof29.09.1993

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Verhältnis zu anderen Materien Normen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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