Verwaltungsgerichtshof 92/12/0082

92/12/0082Verwaltungsgerichtshof29.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/12/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der Parteien auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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