Verwaltungsgerichtshof 92/11/0242

92/11/0242Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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