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92/11/0202•Verwaltungsgerichtshof 92/11/0202
92/11/0202Verwaltungsgerichtshof01.12.1992
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm die Nachzahlung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vorgeschrieben wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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