Verwaltungsgerichtshof 92/11/0153

92/11/0153Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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