Verwaltungsgerichtshof 92/11/0142

92/11/0142Verwaltungsgerichtshof01.12.1992

Regest

Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der erstbelangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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