Verwaltungsgerichtshof 92/11/0124

92/11/0124Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Regest

Tatbild Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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