Verwaltungsgerichtshof 92/11/0108

92/11/0108Verwaltungsgerichtshof20.10.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht Verwaltungsbehörde Verfahrensrecht Gericht Verwaltungsbehörde Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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