Verwaltungsgerichtshof 92/11/0101

92/11/0101Verwaltungsgerichtshof18.06.1992

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1992

Spruch

  1. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin MX wird als unzulässig zurückgewiesen.

  2. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin SX wird als unbegründet abgewiesen.

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