Verwaltungsgerichtshof 92/11/0066

92/11/0066Verwaltungsgerichtshof07.04.1992

Regest

Spruch und Begründung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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