Verwaltungsgerichtshof 92/11/0023

92/11/0023Verwaltungsgerichtshof04.02.1992

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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