Verwaltungsgerichtshof 92/11/0021

92/11/0021Verwaltungsgerichtshof04.02.1992

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Vervielfältigung von Ausfertigungen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Beglaubigung der Kanzlei Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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