Verwaltungsgerichtshof 92/11/0008

92/11/0008Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Kostenersatz findet nicht statt.

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