Verwaltungsgerichtshof 92/11/0006

92/11/0006Verwaltungsgerichtshof11.02.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/11/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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