Verwaltungsgerichtshof 92/10/0480

92/10/0480Verwaltungsgerichtshof04.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0480

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Anstalt hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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