Verwaltungsgerichtshof 92/10/0479

92/10/0479Verwaltungsgerichtshof28.06.1993

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0479

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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