Verwaltungsgerichtshof 92/10/0478

92/10/0478Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Regest

Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0478

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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