Verwaltungsgerichtshof 92/10/0470

92/10/0470Verwaltungsgerichtshof20.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0470

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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