Verwaltungsgerichtshof 92/10/0469

92/10/0469Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Verhältnis zu anderen Materien Normen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0469

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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